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   BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94   

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BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 (https://dejure.org/1996,2185)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 (https://dejure.org/1996,2185)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 (https://dejure.org/1996,2185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters - Eingruppierung eines als Schulhausmeister einer Schule mit 65 Unterrichtsräumen im Angestelltenverhältnis beschäftigten, ausgebildeten Elektroinstallateurs - Tätigkeitsmerkmale der Arbeit eines Schulhausmeisters - Auslegung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2204
  • NZA-RR 1997, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 5 Sa 881/94
    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Wertungsfaktoren sind somit die Arbeitsmenge des Hausmeisters und damit verbunden die Anforderungen an seine Konzentration (Überblick und Zuverlässigkeit) (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 Sa 881/94 - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 a I. Hausmeister VergGr. VI b).

    VI b Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 setzt daher die alleinige Verantwortung des Hausmeisters voraus; die Mitverantwortung zusammen mit einem anderen Hausmeister reicht nicht aus (vgl. auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Oktober 1994 - 5 Sa 881/94 - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 a I. Hausmeister VergGr. VI b; Urteil des LAG Niedersachsen vom 3. Mai 1994 - 13 Sa 1787/93 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 I. Hausmeister VergGr. VII; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Teil II VKA, Schulhausmeister, Erl., Anm. 3 S. 796 f.; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, III, Schulhausmeister, Erl. Rz 6.; Hofmann, Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, Eingruppierung von A - Z, zu H 175 VII S. 21 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 03.05.1994 - 13 Sa 1787/93

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters; Voraussetzung für die Erfüllung des

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Das LAG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1994 - 13 Sa 1787/93 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 I. Hausmeister VergGr.

    VI b Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 setzt daher die alleinige Verantwortung des Hausmeisters voraus; die Mitverantwortung zusammen mit einem anderen Hausmeister reicht nicht aus (vgl. auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Oktober 1994 - 5 Sa 881/94 - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 a I. Hausmeister VergGr. VI b; Urteil des LAG Niedersachsen vom 3. Mai 1994 - 13 Sa 1787/93 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT Nr. 1 I. Hausmeister VergGr. VII; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Teil II VKA, Schulhausmeister, Erl., Anm. 3 S. 796 f.; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, III, Schulhausmeister, Erl. Rz 6.; Hofmann, Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, Eingruppierung von A - Z, zu H 175 VII S. 21 ff.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    "Verantwortliche Betreuung" kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowohl "alleinverantwortliche" Betreuung (BAG Urteil vom 1. Juni 1960 - 4 AZR 348/58 - AP Nr. 65 zu § 3 TOA) als auch "mitverantwortliche" Betreuung (Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 485/84 - BAGE 51, 59 und Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 115, 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sein.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    "Verantwortliche Betreuung" kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowohl "alleinverantwortliche" Betreuung (BAG Urteil vom 1. Juni 1960 - 4 AZR 348/58 - AP Nr. 65 zu § 3 TOA) als auch "mitverantwortliche" Betreuung (Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 485/84 - BAGE 51, 59 und Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 115, 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sein.

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Mit seinem Feststellungsantrag zu 1 hat der Kläger eine im öffentlichen Dienst allgemein üblich Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 01.06.1960 - 4 AZR 348/58

    Revision - Vorsitzender des LArbG - Verletzung obliegender Pflichten - Einnahme

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Alle damit in Zusammenhang stehenden Einzeltätigkeiten, die ihm einheitlich und ohne organisatorische Trennung übertragen worden sind, dienen diesem Arbeitsergebnis und bilden daher einen Arbeitsvorgang (vgl. BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - zu II 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe; 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 2 der Gründe) .

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (vgl. zum Begriff "verantwortliche Betreuung" iSd. Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 4 b der Gründe) .

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02

    Eingruppierung: Hausmeister in Verwaltungsgebäuden

    Der Senat hat entschieden, dass damit die alleinverantwortliche Betreuung gemeint ist und eine gemeinschaftliche Betreuung nicht ausreicht (12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 215).

    Im Übrigen sind, wie dargelegt, die Belastung und Verantwortung für die beiden Hausmeister im Vergleich zur alleinigen Betreuung erheblich verringert (vgl. Senat 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 215, zu II 3 b bb letzter Absatz).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 7/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD-VkA

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94) ist darunter die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, allein dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden.
  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
    Damit ist klar, dass der Kläger allein dafür einstehen muss, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG v. 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 -).
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (vgl. zum Begriff "verantwortliche Betreuung" iSd. Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31.10.1991 BAG, 12.06.1996, 4 AZR 1055/94, zu II 4 b der Gründe und 23.02.2022, 4 AZR 354/21, Rn. 55).
  • LAG Köln, 31.08.2006 - 5 TaBV 37/06

    "Back Office"; Eingruppierung

    In diesem Sinn ist unter Verantwortung im Sinne des Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass er in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich "Back Office" die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausführt (BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 - AP Nr. 215 zu §§ 22, 23 BAT; BAG vom 25.11.1998 - 10 ABR 65/97 - , n. v.).
  • BAG, 25.11.1998 - 10 ABR 65/97
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter "Verantwortung" im Sinne des Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich "Umtausch/Rückkauf" die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - AP Nr. 215 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Tätigkeitsbereich Kundenservice/Return

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter "Verantwortung" die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich "Kundenservice/Return" (Umtauschschalter) die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAG v. 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 - AP Nr. 215 zu § 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 09.09.1997 - 13 TaBV 15/97

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

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  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16

    Eingruppierung - Müllverbrennungsanlage

    Das Bundesärbeitsgericht definiert Verantwortung im Sinne einer Alleinverantwortung als die Verpflichtung, allein dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAG vom 12.6.1996, 4 AZR 1055/94).
  • LAG Hamm, 29.04.1997 - 13 TaBV 134/96

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Verkäufern in der Abteilung Küche/Bad

  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

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